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Neue Regeln für die Cookie-Verwaltung, Donnerkeil für Software- und Web-Apps-Anbieter
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Neue Regeln für die Cookie-Verwaltung, Donnerkeil für Software- und Web-Apps-Anbieter

Neue Regeln für die Cookie-Verwaltung, Donnerkeil für Software- und Web-Apps-Anbieter

Die Funktion zum Schutz vor Tracking, zunächst als einfache Schutzmaßnahme eingeführt, um privat im Browser surfen zu können, wurde kürzlich von Firefox geändert. In der Tat wird in der jüngsten Version 70 seines Browsers dieser Schutz nun verstärkt, um die Kontrolle durch die Nutzer zu erhöhen, indem Cookies von Drittanbietern standardmäßig (Standardmodus) blockiert werden (third-party cookies). Google Chrome zieht ebenfalls ab März 2020 nach. Entdecken Sie die Neuigkeiten zum Schutz Ihrer Daten

Das klingt nach nichts, ist aber eine Revolution. Das Blockieren dieser Cookies zum Schutz der Privatsphäre der Internetnutzer verhindert das ordnungsgemäße Funktionieren vieler externer Softwarelösungen und web apps, die von dieser Technologie abhängen (Facebook, Google Ads usw.).

Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die von der Website, die Sie besuchen, oder von externen Diensten zu dieser Website (Werbenetzwerk, Software zur Analyse des Internetverkehrs, soziale Integrationen usw.) generiert wird. Sie enthält mehrere Datenelemente.

Die gängigste Verwendung eines Cookies besteht darin, dass es es ermöglicht, einen Internetnutzer zu erkennen, wenn er auf eine Website zurückkehrt, aus einer Vielzahl von Gründen. Sie bieten die Möglichkeit, Ihre Einstellungen zu speichern, Sie über eine Sitzung hinweg verbunden zu halten oder Ihnen personalisierte Inhalte vorzuschlagen. Sein primäres Ziel ist es, die Navigation des Internetnutzers bei seinen neuen Besuchen auf einer Website einfacher zu machen.

Wie verwendet man ihn?

Jeder Cookie ist zum Zeitpunkt seiner Erstellung durch eine Website/einen Dienst an einen Domänennamen gebunden, auf dem er verwendet werden kann. Er enthält dann Informationen wie Parameter oder eine Kennung, die benötigt werden, um eine Website/einen Dienst funktionieren zu lassen. Unter diesen Cookies unterscheidet man zwei Arten: „first“- und „third-party“ cookies.

Vom eigenen Standort abgelegte Cookies, die „first-party cookies“

Diese Cookies sind in der Regel dafür da, um die Nutzer angemeldet zu halten, sich an ihre Einstellungen zu erinnern und die Analysen der Website zu übernehmen. Sie sind nur über die Domäne zugänglich, die sie abgelegt hat. Die Website liest/schreibt den Cookie, um Informationen zu speichern, falls Sie die Website wechseln und anschließend wieder zurückkehren.

Diese Cookies werden von allen Browsern akzeptiert und sind nicht von dem Update betroffen, das wir erwähnen. In der Regel führt das, wenn sie gelöscht oder deaktiviert werden, zu einer Fehlfunktion der Website oder zu einer schlechten Nutzererfahrung.

Von Drittanbietern abgelegte Cookies, die „third-party cookies“

Diese Cookies sind in der Regel dafür gedacht, gezielte Werbung bereitzustellen, Dienste wie einen Chatbot oder Social-Media-Teilen-Schaltflächen. Sie sind auf allen Websites verfügbar, die denselben Drittanbieter-Dienst verwenden, der den Cookie abgelegt hat (Google Ads, Facebook usw.).

Genau diese sind von den neuen Browser-Updates betroffen.

Wer nutzt sie und wofür?

Wie bereits erklärt, werden „first-party cookies“ von (quasi) allen Websites oder Web-Apps verwendet, zumindest um Sie verbunden zu halten, wenn Sie bei Ihrem Konto eingeloggt sind, oder um beispielsweise die Sprache und Währung zu speichern, die für die Anzeige von Produkten in einem Onlineshop gewählt wurden.

Diejenigen, die eine Kontroverse auslösen und von diesen neuen Einschränkungen betroffen sind, sind die third-party cookies, weil sie über viele Websites hinweg verwendet werden können, um Ihre Vorlieben zu tracken.

Der Vorteil bei der Nutzung von third-party cookies ist, dass der Besitzer einer Website, die einen Drittanbieter-Dienst nutzen möchte, ihn einfach einbinden konnte, indem er ihn in den Code seiner Website einfügte (ein Stück Javascript), und die Installation war ohne weitere Änderungen auf seiner Seite bereits abgeschlossen. Damit stand also die einfache Bedienbarkeit im Fokus.

Das Problem entsteht dadurch, dass manche Cookie-Anbieter diese Funktion nutzen, um auf unterschiedlichen Websites Informationen zu ihren eigenen Zwecken zu sammeln, indem sie sie monetarisieren.

Lesen Sie auch: DSGVO 2018: Welche Pflichten haben Marketer?

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Teilen-Button in sozialen Netzwerken

Die meisten Social-Share-Plugins, die es den Nutzern ermöglichen, Inhalte auf Websites von Drittanbietern zu teilen/zu mögen, verwenden diese Technologie. So ist ein verhaltensbasiertes Tracking des Internetnutzers möglich, selbst wenn Sie nicht bei Ihrem Konto eingeloggt sind ! Und wenn Sie zu Ihrem bevorzugten sozialen Netzwerk zurückkehren, wundern Sie sich nicht darüber, dass Ihnen relevante Anzeigen angezeigt werden, die zu allem passen, was Sie zuvor besucht haben (Facebook, Twitter, Linkedin, Instagram usw.).

Werbe-Regie

Wenn Sie zum Beispiel eine Schuh-Website besuchen und eine Werbe-Regie einen Cookie setzt und verfolgt, dass Sie nach Stiefeln gesucht haben, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass man Ihnen, sobald Sie eine andere Website besuchen, die dieselbe Werbe-Regie nutzt (zum Beispiel Google Ads), anbietet, diese Stiefel zu kaufen, die Sie zuvor angesehen haben. Dabei arbeiten diese beiden Websites nicht miteinander! Die Werbe-Regie kann auf Basis aller Daten, die auf den besuchten Websites gesammelt wurden und die ihren Script nutzen, Ihnen gezielte Anzeigen vorschlagen, die zu Ihrem Profil passen. Das nennt man Retargeting.

Was die neue Regel konkret ändert

Von nun an werden, wenn Sie eine Website mit Firefox besuchen (±10% der Marktanteile in Europa) und bald auch Chrome (±70% !), Cookies, die nicht zur Domain der Website gehören (also „third-party cookies“), rein und einfach blockiert, bevor sie überhaupt abgelegt werden – und ohne dass Sie danach gefragt werden.

Dadurch werden die von diesen Drittanbieter-Diensten für Anbieter/Hosting-Anbieter bereitgestellten Funktionen deaktiviert. Sie erhalten keine Rückmeldung mehr darüber, was der Nutzer auf der Website macht.

Wie kommt man damit klar?

Diese Änderung ist nicht zu umgehen, wenn Sie Cookies verwenden, um Nutzer über viele Websites hinweg zu tracken, um ihren Besuch zu personalisieren. Kurz gesagt: Diejenigen, die sich daran bereichern, dass Besucher beim Besuch anderer Websites getrackt werden, werden ein wenig Probleme bekommen.

Andererseits lässt es sich umgehen, wenn Sie Cookies von Drittanbietern verwenden, um den Zweck für ein Widget oder ein Tracking nur für eine bestimmte Website umzusetzen ! Die User Experience ist noch kein Thema, das in die Tonne gekloppt werden sollte!

Der einzige derzeitige Weg ist, den third-party cookie in einen first-party cookie umzuwandeln, indem man ihn auf eine Subdomain Ihrer Website oder der Website Ihres Kunden setzt (über ein DNS-Redirect-Spiel: Wir verwenden die Subdomain, um externe Scripts zu laden).

Und was ist mit Marketing Automation in allem?

Sie unterliegt derselben Regel wie Google und Facebook. Diejenigen, die eine Web-Tracking-Lösung, Formulare oder Webbenachrichtigungen anbieten, die von einer Drittanbieter-Domain stammen, werden mit diesem Update bestraft.

Daher informieren Sie sich schnell bei Ihrem Anbieter, wenn er keine schnelle Lösung hat, dann müssen Sie sich damit beschäftigen, sich davon zu trennen. Eine Marketing-Automation-Software ohne Tracking auf Ihrer Website und ohne Formular… wird zu einem E-Mail-Router.

Für diejenigen, die die gute Idee hatten, Webmecanik auszuwählen, haben wir Tools und Schnittstellen umgesetzt, um Drittanbieter-Cookies in First-Cookies umzuwandeln. Erfahren Sie mehr über unseren speziell zu diesem Thema gewidmeten Artikel!

Lesen Sie auch: Die von Webmecanik angebotene Alternative zu den neuen Regeln für die Cookie-Verwaltung

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